Oberstufe Allgemein

Stand: Feb. 2026

Mediennutzungsordnung Sekundarstufe II

(vom 27.05.2024)

Mobilgeräte (wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Smartwatches, …) bleiben auf dem gesamten Schulgelände (Klassenräume, Gänge, Toiletten, Schulhof, Sportstätten, Weg beim Gebäudewechsel) ausgeschaltet und verbleiben in der Schultasche. Im Unterricht kann die Nutzung privater Endgeräte nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt werden.

Der private Tablet PC ist als Heft-Alternative nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt und muss während der Unterrichtszeit (inkl. 5-Minuten-Pausen) flach auf dem Tisch liegen. Das private Gerät darf darüber hinaus für digitale Schulbuch-Versionen nach Absprache mit der Lehrkraft verwendet werden.

[In der Oberstufe darf] darüber hinaus nur in Freistunden mit eigenen technischen Geräten in der Mensa, den drei Sitzgruppen (vor dem Sekretariat, vor dem Lehrerzimmer, vor der Aula) und dem Oberstufenraum (K03) gearbeitet werden.

  • Falls die Nutzung Ton erfordert, werden Kopfhörer verwendet.
  • Telefonieren ist nur nach Absprache im Sekretariat möglich.
  • Wir fotografieren oder filmen niemanden ohne sein ausdrückliches Einverständnis.
  • Die Nutzung elektronischer Geräte im Unterricht ist ausschließlich mit der Erlaubnis der Lehrkraft möglich.

Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Regeln wird das Gerät eingezogen und im Sekretariat sicher hinterlegt. Dort kann es ab 14:00 Uhr (Blücherstraße) bzw. 13:20 Uhr (Gustav-Nachtigal-Straße) abgeholt werden. Bei mehrfachen Verstößen werden weitergehende Maßnahmen verhängt.

Verstöße werden in der Handykartei dokumentiert. Die Eintragungen werden erst im darauffolgenden Schuljahr gelöscht.

Stand: Feb. 2026